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Bauvoranfrage und Bauvorbescheid


Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben auf dem Gebiet der Stadt Winsen (Luhe) stellen Sie bitte über das Serviceportal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. 

Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung). 

Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mit der eID-Funktion der Bund.ID, ugs. Ihrem Online-Personalausweis, erfolgen. Dazu werden Sie zu Beginn des Antragsvorgangs entsprechend weitergeleitet. Weitere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie unter: https://id.bund.de/de/faq

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. 

Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung.

Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über das Serviceportal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert. 

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.