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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes


Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr