Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.17.2 in Höhe von 253,00 Euro an.