Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzung einer öffentlichen Fläche)
Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzung einer öffentlichen Fläche)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Aufgrund der Satzung über Erlaubnisse an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Winsen (Luhe) kann ein Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Fläche gestellt werden. Die beinhaltet das zeitweise Errichten von Containern, Mulden, Big Packs, Gerüsten, Hebebühnen. Baustofflagerung und Bauzäunen.
Welche Gebühren fallen an?
Die nach dem Tarif jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich bzw. nach Quadratmetern oder anderen Maßeinheiten zu erhebender Gebühr wird für jede angefangene Berechnungseinheit voll berechnet. Die Gebühr wird auf volle €-Beträge aufgerundet. Bei jährlichen Gebühren werden, soweit nicht im Gebührentarif auch monatliche, wöchentliche oder tägliche Gebühren ausgewiesen sind, für angefangene Kalenderjahre anteilige Gebühren erhoben; jeder angefangene Monat wird mit einem Zwölftel des Jahresbetrages berechnet.
Mindestgebühr für eine Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Fläche liegt bei 15,00 Euro.
Darüber hinaus gilt:
Je angefangenen qm beanspruchter öffentlicher Fläche
Pro Tag: 0,10 Euro
Pro Woche: 0,50 Euro
Pro Monat: 1,50 Euro
Pro Jahr: 15,00 Euro
Je nach Aufwand wird für die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Fläche eine Verwaltungsgebühr, laut Satzung der Stadt Winsen (Luhe) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis, in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlage
Satzung über Erlaubnisse an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Winsen (Luhe), §§ 6, 8, 40 Abs. 1 Nrn. 4 und 7 und § 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), § 21 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)und § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Amt/Fachbereich
Geschäftsbereich III, Sachgebiet 01 Tiefbau/Straßenbau, Herr Tobias Ahrens/Frau Vanessa Viering