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Eintragung einer Übermittsperre in das Melderegister


Leistungsbeschreibung

Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Übermittlungssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen in Schriftform widersprechen:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Zusendung von Informationsmaterialien