Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Übermittlungssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen in Schriftform widersprechen:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Zusendung von Informationsmaterialien
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.