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Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister


Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister

Bei der Auskunftssperre werden personbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Für die Einrichtung müssen Sie einen schriftlichen Antrag im Einwohnermeldeamt stellen und die Gefahr für Leib und Leben durch Vorlagen von geeigneten Unterlagen belegen können.