Versammlungsanzeige


Leistungsbeschreibung


Das Versammlungsrecht ist ein allgemeines Grundrecht und kann von jeder Bürgerin/jedem Bürger ausgeübt werden. 

In der Regel können Versammlungen oder Demonstrationen unter freien Himmel durchgeführt werden. Diese sind ohne Waffen und friedlich abzuhalten.

Eine Versammlung oder Demonstration ist schriftlich 48 Std. vor deren Beginn anzuzeigen.

Kontakt

  • Ordnungsamt