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Sondernutzungserlaubnis (Plakatierung)


Leistungsbeschreibung

Plakatierungen werden nur für die Bewerbung von Veranstaltungen und nach bestimmten Regeln erlaubt. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und muss mindestens 2 Wochen vor Anbringung der Plakate eingereicht werden Die Plakate dürfen frühestens nach schriftlicher Genehmigung bis max. 2 Tage nach der Veranstaltung aufgestellt werden.