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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (für öffentliche Ausschreibungen)


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Für verschiedene behördliche Erlaubnisse oder gelegentlich auch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Die örtlich zuständige Gemeinde/Stadt bestätigt hiermit, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen gegenüber der Gemeinde/Stadt bestehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug