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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (für öffentliche Ausschreibungen)


Bitte nutzen Sie diesen Antrag nur, wenn Sie die Bescheinigung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen benötigen. Andernfalls nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

Leistungsbeschreibung

Für verschiedene behördliche Erlaubnisse oder gelegentlich auch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Die örtlich zuständige Gemeinde/Stadt bestätigt hiermit, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen gegenüber der Gemeinde/Stadt bestehen.

Zuständig ist entweder die Wohnortsgemeinde oder die Gemeinde bzw. Stadt, in der die Betriebsstätte liegt. Ihr Online-Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie in Winsen (Luhe) wohnen. Wenn nur Ihre Betriebstätte in der Stadt Winsen (Luhe) liegt, wenden Sie sich bitte per Mail (kasse@stadt-winsen.de) an die Stadtverwaltung. Andernfalls bitten wir von einer Antragstellung abzusehen.

Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug