Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (für öffentliche Ausschreibungen)
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für verschiedene behördliche Erlaubnisse oder gelegentlich auch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Die örtlich zuständige Gemeinde/Stadt bestätigt hiermit, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen gegenüber der Gemeinde/Stadt bestehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug