Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Für verschiedene behördliche Erlaubnisse oder gelegentlich auch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Die örtlich zuständige Gemeinde/Stadt bestätigt hiermit, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen gegenüber der Gemeinde/Stadt bestehen.
Zuständig ist entweder die Wohnortsgemeinde oder die Gemeinde bzw. Stadt, in der die Betriebsstätte liegt. Ihr Online-Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie in Winsen (Luhe) wohnen. Wenn nur Ihre Betriebstätte in der Stadt Winsen (Luhe) liegt, wenden Sie sich bitte per Mail (kasse@stadt-winsen.de) an die Stadtverwaltung. Andernfalls bitten wir von einer Antragstellung abzusehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von 14,00 € fällig.