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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Leistungsbeschreibung

Für verschiedene behördliche Erlaubnisse oder gelegentlich auch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Die örtlich zuständige Gemeinde/Stadt bestätigt hiermit, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen gegenüber der Gemeinde/Stadt bestehen.

Zuständig ist entweder die Wohnortsgemeinde oder die Gemeinde bzw. Stadt, in der die Betriebsstätte liegt. Ihr Online-Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie in Winsen (Luhe) wohnen. Wenn nur Ihre Betriebstätte in der Stadt Winsen (Luhe) liegt, wenden Sie sich bitte per Mail (kasse@stadt-winsen.de) an die Stadtverwaltung. Andernfalls bitten wir von einer Antragstellung abzusehen.

Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug

Es werden Gebühren in Höhe von 14,00 € fällig.