Gewerbe Ummeldung
Gewerbe Ummeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
- Namensänderungen oder Umfirmierungen
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
- Namensänderungen oder Umfirmierungen
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig) Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig) Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung) Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr