Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten


Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


- Sachkundenachweis
- Versicherungsnachweis

Welche Gebühren fallen an?


Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Mit der Anmeldung tritt jedoch die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Stadt Winsen (Luhe) festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

  1. a) für den ersten Hund 24,00 EUR
  2. b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
  3. c) für jeden weiteren Hund 60,00 EUR