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Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In diesem Bereich können "normale" Geburtsurkunden, mehrsprachige Geburtsurkunden, sowie beglaubigte Geburtenregisterauszüge beantragt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag u.a. eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.

Verlauf

Personenstandsurkunden können Sie persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragen.

Hinweise zur Online-Bestellung:

Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen (beidseitig). Die Bilddatei können Sie mit einem Scanner, oder mit einer Digitalkamera (z.B. im Smartphone) herstellen.

Die Gebühren betragen:

15,00 € für die erste Urkunde,
7,50 € für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang. Hinzu kommen Portokosten.

Die Gebühren müssen bei einer Online-Bestellung direkt online bezahlt werden. Es stehen folgende Zahlarten zur Verfügung: PayPal, Paydirekt, GiroPay, Visa, Mastercard, SEPA Lastschrift