Meldebescheinigung Erteilung
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden sie aufgefordert Ihren eingescannten Personausweis hochzuladen. Die Bilddatei können Sie mit einem Scanner, oder mit einer Digitalkamera (z.B. im Smartphone) herstellen.
Die Gebühren müssen bei einer Online-Bestellung direkt online bezahlt werden. Es stehen folgende Zahlarten zur Verfügung: PayPal, Paydirekt, GiroPay, Visa, Mastercard, SEPA Lastschrift.
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
- Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.
- in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.
- Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
zzgl. Portokosten
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)