Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden sie aufgefordert Ihren eingescannten Personausweis hochzuladen. Die Bilddatei können Sie mit einem Scanner, oder mit einer Digitalkamera (z.B. im Smartphone) herstellen.
Die Gebühren müssen bei einer Online-Bestellung direkt online bezahlt werden. Es stehen folgende Zahlarten zur Verfügung: PayPal, Paydirekt, GiroPay, Visa, Mastercard, SEPA Lastschrift.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
zzgl. Portokosten
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)