Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Gebühren
einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR
zzgl. Portokosten
Hinweise zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden sie aufgefordert Ihren eingescannten Personausweis hochzuladen. Die Bilddatei können Sie mit einem Scanner, oder mit einer Digitalkamera (z.B. im Smartphone) herstellen.
Die Gebühren müssen bei einer Online-Bestellung direkt online bezahlt werden. Es stehen folgende Zahlarten zur Verfügung: PayPal, Paydirekt, GiroPay, Visa, Mastercard, SEPA Lastschrift.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Rahmen
schriftlich mit Unterschrift oder persönlich erscheinen
Verlauf
Persönlich vorbeischauen und Sie bekommen eine Meldebescheinigung.
Mitzubringen
Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges Dokument, mit dem sich eine Person ausweisen kann.
Gebühren
einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR
Melde-/Lebensbescheinigung für Rentenzwecke und Haushaltsbescheinigung für Familienkasse sind kostenfrei. (Entsprechende Formulare oder Bescheinigung der anfordernden Stellen sind in diesen Fällen vorzulegen.)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)