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Meldebescheinigung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Gebühren
einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR

erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR

zzgl. Portokosten

Hinweise zur Online-Bestellung:

Zur Feststellung Ihrer Identität werden sie aufgefordert Ihren eingescannten Personausweis hochzuladen. Die Bilddatei können Sie mit einem Scanner, oder mit einer Digitalkamera (z.B. im Smartphone) herstellen.
Die Gebühren müssen bei einer Online-Bestellung direkt online bezahlt werden. Es stehen folgende Zahlarten zur Verfügung: PayPal, Paydirekt, GiroPay, Visa, Mastercard, SEPA Lastschrift.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Rahmen
schriftlich mit Unterschrift oder persönlich erscheinen

Verlauf
Persönlich vorbeischauen und Sie bekommen eine Meldebescheinigung.

Mitzubringen
Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges Dokument, mit dem sich eine Person ausweisen kann.

Gebühren
einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR

erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR

Melde-/Lebensbescheinigung für Rentenzwecke und Haushaltsbescheinigung für Familienkasse sind kostenfrei. (Entsprechende Formulare oder Bescheinigung der anfordernden Stellen sind in diesen Fällen vorzulegen.)



Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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