Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.

Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst eine befristete Fahrlehrerlaubnis.
Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.



Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Klasse zu stellen. Außerdem sind dem Antrag beizufügen:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift
  • Zeugnis eines Amtsarztes oder eines Arztes mit der Fachbezeichnung "Betriebs- oder Arbeitsmedizin"
  • auf Verlangen der Nachweis einer amtlich anerkannten med. psychologischen Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung
  • eine beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
  • Unterlagen über die Fahrpraxis
  • ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach mindestens abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung
  • eine Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte nebst Bescheinigung über den dortigen Ausbildungsbeginn
  • ein Führungszeugnis nach dem Muster "0" zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde

Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erfolgt durch die Genehmigungsbehörde.

Folgende Unterlagen sind erst nach Abschluss der jeweiligen Ausbildungen nachzureichen:

  • eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • in dem Antrag auf Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung und das Berichtsheft
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfgebühr zuzüglich eventueller Prüfer-Reisekosten kann hier nicht verbindlich angegeben werden.

  • Gebühr für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis: 40,90 Euro
  • Gebühr für Erweiterungen auf unbefristete Fahrlehrerlaubnis: 40,90 Euro