Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund einer Erbschaft
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich II, Sachgebiet 6: Waffenbehörde, Herr Manfred Ziegert, Tel.: 04171/657-186
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Waffenaufbewahrung (z.B. eingescannte Tresor-Rechnung)