Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jagdscheininhaber


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich II, Sachgebiet 6: Waffenbehörde, Herr Manfred Ziegert, Tel.: 04171/657-186

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Waffenaufbewahrung (z.B. eingescannte Tresor-Rechnung)

Amt/Fachbereich


Gesc