Baumförderung


Leistungsbeschreibung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die fachgerechte Pflege nach dem einschlägigen Regelwerk (ZTV Baumpflege) durch anerkannte
Fachleute (FLL- zertifizierter Baumkontrolleur, EAC zertifizierte European Treeworker und/oder Treetechnician sowie Fachagrarwirt für Baumpflege/Baumsanierung) und entsprechende Baumbegutachtungen. Die Pflegemaßnahmen müssen darauf gerichtet sein, das
natürliche Erscheinungsbild oder die Bruch- bzw. Standsicherheit des Baumes zu bewahren oder wiederherzustellen. Gegenstand der förderfähigen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen müssen Bäume sein, die eine für das Orts- bzw. Landschaftsbild und/oder für den Naturhaushalt besondere Bedeutung haben. Dazu gehören ausdrücklich:
• Einzelbäume mit einem Stammumfang von mind. 1,5 m gemessen in 1m Höhe
• Baumgruppen, die mind. aus drei zusammenstehenden Bäume bestehen, deren Kronen gemeinsam ein homogenes Bild ergeben und einen aufaddierten Stammumfang von mehr als 2,5 m in 1 m Höhe aufweisen
• Baumreihen mit mind. fünf gleichen Bäumen mit einer Länge von mind. 50 m
• Großgehölze der Gattungen Ilex (Stechpalme) und Taxus (Eibe).
Die gesamte Richtlinie finden Sie unter www.winsen.de.

 

Art und Höhe der Förderung?

Die Höhe der Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet ist, richtet sich nach einfachen Grundsätzen. Die Stadt übernimmt 50 % der nachgewiesenen Kosten der förderungswürdigen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Dabei gibt es drei Einschränkungen. Die gesamten Kosten pro Baum müssen mehr als 200 EUR betragen. Pro Baum werden innerhalb eines Zeitraumes
von 5 Jahren nicht mehr als 1.000 EUR Zuschuss gewährt. Und pro Grundstück wird die Förderung maximal für vier Bäume, eine Baumgruppe oder eine Baumreihe gewährt. Vor dem Abschluss einer Pflegevereinbarung mit einer Fachfirma (gilt als sogenannter Maßnahmenbeginn), muss sich der Baumeigentümer bzw. -besitzer mit einem Förderantrag inkl. eines fachgerechten Kostenangebotes
einer Baumpflegefirma an die zuständige Abteilung Landschaftsarchitektur bei der Stadt wenden. Diese erstellt nach Prüfung den Zuwendungsbescheid und veranlasst die Auszahlung des Förderbetrages.