Monatliche Vergnügungssteuermeldung
Monatliche Vergnügungssteuermeldung
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Vergnügungssteuer ist die entgeltliche Benutzung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und -automaten einschließlich der Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen (Spielgeräte) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und darüber hinaus von allen Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an allen anderen Aufstellungsorten, soweit diese der Öffentlichkeit im Stadtgebiet zugänglich sind.
Die Betreiberin / der Betreiber hat bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats (Steueranmeldezeitraum) eine Steueranmeldung bzw. Steuerveränderungsanzeige abzugeben, in der sie/er die Steuer selbst zu berechnen hat. Hierfür können Sie das nebenstehende Online-Formular nutzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Zählwerkausdrucke
- ggf. eine Übersicht aller Spielgeräte samt Umsatz (für Spielhallen)
Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten (Vergnügungssteuersatzung) vom 18.12.2018 bzw. Änderungssatzung vom 26.09.2024
Amt/Fachbereich
Bei der Stadt Winsen (Luhe) ist der Bereich Steuern und Abgaben für die Bearbeitung zuständig.