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Gewerbesteuer: Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund vorübergehender wirtschaftlicher Probleme Ihre Gewerbesteuer nicht zahlen können, können Sie hier eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. 

Dies ist jedoch nur möglich, wenn die sofortige Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde. Erhebliche Härte bedeutet:

  • Sie befinden sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Sie würden in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn Sie den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müssten.

Gleichzeitig darf der Anspruch der Gemeinde durch die Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung nicht gefährdet erscheinen. Die erhebliche Härte muss vorübergehend sein.

Der Antrag sollte vor der Fälligkeit der Forderung gestellt werden.

§ 222 Abgabenordnung (AO)

Zuständig bei der Stadt Winsen (Luhe) ist der Bereich Steuern und Abgaben.