Schwerbehindertenparkausweis
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Zur Prüfung des Antrages wird eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder eines anderen geeigneten Nachweises sowie ein aktuelles Passbild benötigt.
Der Antrag ist bei der Gemeinde oder Stadt zu stellen, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Voraussetzung:
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.
Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.
Verfahrensablauf
Sie können den Schwerbehindertenparkausweis schriftlich per Post oder hier online über das Serviceportal der Stadt Winsen (Luhe) beantragen.
Voraussetzungen
Sie können den „blauen Parkausweis" beantragen, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen „Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. In diesen Fällen wird Ihnen eine Ausnahmegenehmigung des Inhalts ausgestellt, dass der Sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den aufgeführten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit ist.
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.
Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Voraussetzungen
- Foto
- Bei Antragstellung durch eine dritte Person:
- Vollmacht
- Personalausweis der antragstellenden Person
Sie müssen nicht persönlich erscheinen, sondern können den Antrag ganz bequem per Post stellen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Antrag (Formular oder formlos)
- Schwerbehindertenausweis (wenn Sie den Antrag per Post stellen, reicht eine Kopie)
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung oder Umtausch zusätzlich den bereits ausgestellten Parkausweis für Schwerbehinderte
Welche Gebühren fallen an?
Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.
Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine, der Ausweis kann jederzeit ausgestellt und mitgenommen werden, sobald vom Nds. Landesamt für Soziales ("Versorgungsamt") die entsprechende Behinderung festgestellt wurde.
Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Muster des EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte; Verkehrsblatt 21/2000, S. 624-627.
- § 2 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)