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Baulastenauskunft: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Winsen (Luhe) geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

Ein berechtigtes Interesse liegt u. a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter / Bank etc. erstellt werden soll. Auch Makler mit einer Vollmacht haben ein berechtigtes Interesse.

Rechtsverbindliche schriftliche Auskünfte werden nur auf schriftlichen Antrag (per Post, per Mail, per FAX) erteilt. Am Telefon können auch unverbindliche Auskünfte erteilt werden.

Es werden die Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt und der Nachweis des berechtigten Interesses.

Je Flurstück wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.