Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Winsen (Luhe) geführt. Baulasten, die nicht mehr benötigt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden.
Um eine Baulast zu löschen, darf ein öffentliches UND privates Interesse an der Baulast nicht mehr bestehen. Ob ein öffentliches Interesse an der Baulast besteht, wird bei der Bauaufsichtsbehörde geprüft, sobald der Antrag zur Löschung vorliegt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.