Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Winsen (Luhe) -Untere Denkmalschutzbehörde-.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung von Vorhaben besonderer Bedeutung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bauvorhaben dürfen erst nach Vorlage der denkmalrechtlichen Genehmigung begonnen werden.