Ratenzahlungsantrag (Vorläufiger Vollstreckungsschutz) im Vollstreckungsverfahren
Ratenzahlungsantrag (Vorläufiger Vollstreckungsschutz) im Vollstreckungsverfahren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie haben eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung erhalten und können die Gesamtforderung nicht sofort in einer Summe bezahlen. Hier können Sie einen Ratenzahlungsvorschlag einreichen und, wenn erforderlich, Belege und Unterlagen hochladen.
Zur Authentifizierung werden Sie aufgefordert, sich beim Serviceportal der Stadt Winsen (Luhe) anzumelden. Es werden keine direkten Online-Zahlungen abgefragt, Zahlungen sind erst nach Genehmigung der Ratenzahlung per Überweisung oder bar zu leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Forderungen über 1.000,00 EUR oder Laufzeiten von mehr als 6 Monaten halten Sie bitte Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten 6 Monate zum Upload im PDF- oder Foto-Format bereit.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Ratenzahlungsplan fällt abhängig von der Forderungshöhe eine prozentuale Gebühr von mindestens 10,00 EUR bis maximal 100,00 EUR an. Sollte die Ratenzahlung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, entfällt diese Gebühr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Stellen Sie aber den Ratenzahlungsantrag zeitnah, möglichst bevor für Sie nachteilige Pfändungsmaßnahmen erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 24 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG)